Obligatorisches Bundesprogramm 2025
Obligatorisches Schiessen 2025
Termine:
- Ostermontag 21. April 09.30 - 11.30 Uhr
- Freitag 20. Juni 18.00 - 20.00 Uhr
- Freitag 29. August 18.00 - 20.00 Uhr
Das Feldschiessen wird dieses Jahr wieder an einem zentralen Wochenende durchgeführt, kann aber trotzdem vor dem Obligatorisch Programm als Training (gratis) geschossen werden
2025 sind schiesspflichtig:
- Soldaten, Gefreite, Korporale, Wachtmeister, Oberwachtmeister und Subalternoffiziere (Lt/Oblt), welche 2024 oder früher die Rekrutenschule absolviert haben.
- Subalternoffiziere können zwischen dem Obligatorischen Programm 300 Meter (Stgw) oder 25 Meter (Pistole) wählen. Bestehen sie die Schiesspflicht auf die Distanz 25 Meter nicht, so müssen sie das Obligatorische Programm auf 300 Meter schiessen.
- Die Schiesspflicht dauert bis zum Jahre vor der Entlassung aus der Armee, längst jedoch bis zum Ende des Jahres, in dem sie das 35. Altersjahr vollenden.
- Armeeangehörige, welche 2025 aus der Armee entlassen werden, sind nicht mehr schiesspflichtig.
- AdA welche beim Austritt aus der Armee, ab dem Jahr 2025 die persönliche Waffe (Stgw 90) in Eigentum übernehmen möchten, müssen in den letzten 3 Jahren 4 Bundesübungen (z.B. 3 Mal das Obligatorische und ein Mal das Feldschiessen) geschossen haben.
Zur Erfüllung der Schiesspflicht sind mitzunehmen:
- Das Aufforderungsschreiben mit den Klebeetiketten
- Das Dienstbüchlein
- Das Schiessbüchlein oder der militärische Leistungsausweis
- Die persönliche Dienstwaffe mit Putzzeug
- Der persönliche Gehörschutz.
Programm 300 m:
Bedingungen Gewehr 300 m:
Die Schiesspflicht gilt als bestanden, wenn mindestens 42 Punkte erreicht und nicht mehr als 3 Nuller geschossen wurden.
Für Fragen wenden Sie sich bitte an die zuständige kantonale Militärbehörde.