Obligatorisches Bundesprogramm 2021
Obligatorisches Schiessen 2021
Trotz der Corona Pandemie besteht die Schiesspflicht 2021. Wir werden die Obligatorisch Programme mit den entsprechenden Schutzmassnahmen durchführen sofern möglich. Bitte zur Sicherheit eine Maske tragen/mitnehmen
Termine:
Ostermontag 05. April 09.30 - 11.30 Uhr- Freitag 04. Juni 18.00 - 20.00 Uhr
- Freitag 20. August 18.00 - 20.00 Uhr
2021 sind schiesspflichtig:
- Armeeangehörige, welche 2020 die Rekrutenschule absolviert haben, bis Jahrgang 1987.
- Armeeangehörige, welche 2021 aus der Armee entlassen werden, sind nicht mehr schiesspflichtig.
- Auf den 31.12.2021 werden die folgenden AdA aus dem Militärdienst entlassen:
Soldaten, Gefreite, Obergefreite, Korporale, Wachtmeister, Oberwachtmeister des Jahrgangs 1987 sowie 1988 –1991, sofern die Dienstleistungspflicht erfüllt ist.
Armeeangehörige, welche ihre Dienstpflicht in der zweiten Jahreshälfte erfüllen, werden erst im darauffolgenden Jahr aus der Militärdienstpflicht entlassen und sind deshalb schiesspflichtig.
Zur Erfüllung der Schiesspflicht sind mitzunehmen:
- Das Aufforderungsschreiben mit den Klebeetiketten
- Das Dienstbüchlein
- Das Schiessbüchlein oder der militärische Leistungsausweis
- Die persönliche Dienstwaffe mit Putzzeug
- Der persönliche Gehörschutz.
Programm 300 m:
Bedingungen Gewehr 300 m:
Die Schiesspflicht gilt als bestanden, wenn mindestens 42 Punkte erreicht und nicht mehr als 3 Nuller geschossen wurden.
Für Fragen wenden Sie sich bitte an die zuständige kantonale Militärbehörde.